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Q3 Software AG eher nicht...

Redaktion Neubadmagazin, 28.02.2014

Wer sich im Studium und in der Praxis mit Mängelrügen befasst hat, wird sich eine Strategie sowie Regeln für die zufriedenstellene Erledigung derselbigen zurechtlegen. Bei Q3 Software AG scheint diese Erkenntnis noch nicht angekommen zu sein.

Wie im letzten Beitrag « It-Girls. IT-Boys?» beschrieben, habe ich Herrn Schneider von Q3 Software AG konkrete Fragen gestellt, wie die Lösung für bemängelte Q3 Lohnverwaltung aussehen wird. Das heisst, ob ich wirklich eine Vorauszahlung für die Fehlersuche sowie ein Upgrade auf die neuste Version berappen muss, bevor sich jemand um diesen offensichtlichen Fehler im Lohnausweis kümmert?

Die erste Antwort auf die erneute Anfrage war ein schlichter Verweis auf die letzte Mail mit eben diesen beiden Aufforderungen. Auf meine erneute Nachfrage für das vermutete seltsame Geschäftsgebaren ist bis heute von Herrn Schneider keine Antwort eingetroffen. Entweder ist dies ein Zeichen der Zustimmung zu der geäusserten Vermutung betreffend Geschäftsgebaren oder einfache Ignoranz. 

Die meisten Software-Nutzer sind Anwender und keine Softwarespezialisten. Und dies ist auch gut so. Denn dafür gibt es ja eben die Leute vom Fach. Die Abhängigkeit der Käufer gegenüber der Softwareanbieter ist ein wunderbares Geschäftsmodell. Für den Anbieter. Den Nutzer der Software kann diese Abhängigkeit teuer zu stehen kommen. Denn einige IT Spezialisten nutzen dieses kleine Machpotenzial genüsslich aus und generieren daraus ein Businessmodell. Finanziell mag dies lukrativ sein, ethisch hingegen eher fragwürdig. Oder in diesem Falle nachfragewürdig.

Es versteht sich von selbst, dass wir da weiterhin bei der Firma Q3 Software AG am Balle bleiben werden, bis wir eine zufriedenstellende Antwort und vor allem die korrekte Behebung des Softwarefehlers vermelden können.

An die Leser dieses Blogs: lassen Sie sich nicht von IT Spezialisten mit Floskeln und technisch-befrachteten Aussagen abspeisen. Fragen Sie nach! Hartnäckig, denn es handelt sich ja um Software.

2  Kommentare

  • Hans Wohlgroth
    13.05.2014 11:33 Uhr

    Die soeben bezogene Q3-Software für Lohnbuchhaltung für mehr als 3 Mitarbeiter (ca. Fr.1000 + Upgrade Fr. 300) weist Software-Fehler auf, welche eine korrekte Lohnabrechnung verhinderten. Bei Anfrage wurden diese durch Q3 als "Eingabefehler" durch mich bezeichnet. Zuerst wurden mir kostenpflichtige "Nachhilfestunden" vorgeschlagen, welche ich ausschlug. Der "Support" ging darauf nicht auf die Software-Bemängelung ein, es sei denn ich würde dem Q3 Club beitreten. Dazu wurde mir für das erste Jahr ein Sonderpreis von Fr.109.- minus 40% angeboten. Nachdem ich diesen Vertrag per EMail notgedrungenerweise abschloss wurde mir telefonisch mitgeteilt, der Preis für den Q3 Club sei total über Fr.450.-. Wie schon nach meinem ersten Telefongespräche mit dem Q3 Support" erhielt ich wieder umgehend ein Telefon aus Neuseeland "I heard you have Problems with your Computer...".

    Meine anfangs 2010 erfolgten Installation der ersten Version der Q3 Small Business war wegen SW-Mängel auf der Installations-CD nicht möglich. Meine Reklamationen via 900er-Telefon-Nr. verschlangen damals etwa gleich viel Geld wie der Preis für die Software Q3 Small Business. Die Installation war nicht mit der Installations-CD, sondern nur durch komplizierte Manipulationen und via Internet möglich.

    Meine gegenwärtige Bemängelung beinhaltete gemäss EMail an infof@q3software.ch:
    Es war unmöglich, einem neuen Mitarbeiter den April-Lohn zu überweisen. Das Programm rechnete keine AHV (Schweiz. staatliche Renten-Versicherung) ab. Als ich die persönlichen Daten aufrief entdeckte ich, dass anhand der AHV-Nr. ein Alter 13 berechnet wurde. Eine manuelle Eingabe des Geburtsdatums ist im Lohnprogramm nicht möglich. Unter Alter 20 werden durch die SW keine Arbeitnehmer-Prämien abgezogen. Der Mitarbeiter ist aber 24. Eine schritliche Nachfrage bei der AHV-Zweigstelle zeigte, dass die AHV-Nr. des Mitarbeiters korrekt war. Auch bei bisherigen Anstellungen stellten sich mit dieser AHV-Nr. nie Probleme in den betreffenden Lohn-Programmen ein.
    Die NBU-Arbeitnehmer-Prämien betragen bei uns 1.154 %. Das Lohnprogramm berechnet aber bei korrekter Konfiguration nur 1.15 % bei einem Bruttolohn ab Fr.10'000.
    Falls ein/e Mitarbeiter/in die gesamten NBU-Prämien bezahlt gibt es bei der Konfiguration nur die Wahl zwischen "AG/AN 0%/50%. Was gilt, damit in der Jahresabrechnung mit der Unfallversicherung korrekt abgerechnet wird?
    Falls ich in der Finanzbuchhaltung des Updates 2014 eine frühere Buchung suche, erhalte ich stets die Antwort, das betreffende Wort oder Betrag sei in vorherigen Buchungen nicht enthalten.

  • Hans Wohlgroth
    13.05.2014 11:35 Uhr

    Die soeben bezogene Q3-Software für Lohnbuchhaltung für mehr als 3 Mitarbeiter (ca. Fr.1000 + Upgrade Fr. 300) weist Software-Fehler auf, welche eine korrekte Lohnabrechnung verhinderten. Bei Anfrage wurden diese durch Q3 als "Eingabefehler" durch mich bezeichnet. Zuerst wurden mir kostenpflichtige "Nachhilfestunden" vorgeschlagen, welche ich ausschlug. Der "Support" ging darauf nicht auf die Software-Bemängelung ein, es sei denn ich würde dem Q3 Club beitreten. Dazu wurde mir für das erste Jahr ein Sonderpreis von Fr.109.- minus 40% angeboten. Nachdem ich diesen Vertrag per EMail notgedrungenerweise abschloss wurde mir telefonisch mitgeteilt, der Preis für den Q3 Club sei total über Fr.450.-. Wie schon nach meinem ersten Telefongespräche mit dem Q3 Support" erhielt ich wieder umgehend ein Telefon aus Neuseeland "I heard you have Problems with your Computer...".

    Meine anfangs 2010 erfolgten Installation der ersten Version der Q3 Small Business war wegen SW-Mängel auf der Installations-CD nicht möglich. Meine Reklamationen via 900er-Telefon-Nr. verschlangen damals etwa gleich viel Geld wie der Preis für die Software Q3 Small Business. Die Installation war nicht mit der Installations-CD, sondern nur durch komplizierte Manipulationen und via Internet möglich.

    Meine gegenwärtige Bemängelung beinhaltete gemäss EMail an infof@q3software.ch:
    Es war unmöglich, einem neuen Mitarbeiter den April-Lohn zu überweisen. Das Programm rechnete keine AHV (Schweiz. staatliche Renten-Versicherung) ab. Als ich die persönlichen Daten aufrief entdeckte ich, dass anhand der AHV-Nr. ein Alter 13 berechnet wurde. Eine manuelle Eingabe des Geburtsdatums ist im Lohnprogramm nicht möglich. Unter Alter 20 werden durch die SW keine Arbeitnehmer-Prämien abgezogen. Der Mitarbeiter ist aber 24. Eine schritliche Nachfrage bei der AHV-Zweigstelle zeigte, dass die AHV-Nr. des Mitarbeiters korrekt war. Auch bei bisherigen Anstellungen stellten sich mit dieser AHV-Nr. nie Probleme in den betreffenden Lohn-Programmen ein.
    Die NBU-Arbeitnehmer-Prämien betragen bei uns 1.154 %. Das Lohnprogramm berechnet aber bei korrekter Konfiguration nur 1.15 % bei einem Bruttolohn ab Fr.10'000.
    Falls ein/e Mitarbeiter/in die gesamten NBU-Prämien bezahlt gibt es bei der Konfiguration nur die Wahl zwischen "AG/AN 0%/50%. Was gilt, damit in der Jahresabrechnung mit der Unfallversicherung korrekt abgerechnet wird?
    Falls ich in der Finanzbuchhaltung des Updates 2014 eine frühere Buchung suche, erhalte ich stets die Antwort, das betreffende Wort oder Betrag sei in vorherigen Buchungen nicht enthalten.

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